Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 1.0 | Gültig ab 2026-01-20

Allgemeine Vermietbedingungen (AGB)

der Alex Autovermietung
Lagerhofstr. 02, 04103 Leipzig

im folgenden Vermieter genannt:


A: Mieter / Fahrer

  1. Mieter kann jede juristische und natürliche Person sein, die rechtsfähig und geschäftsfähig ist.
  2. Ein berechtigter Fahrer ist jede natürliche Person, die einen, während der Anmietzeit, gültigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument besitzt, je nach Fahrzeugkategorie das entsprechende Mindestalter hat und sich nicht mehr in der Probezeit befindet.
  3. Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Krankheit.
  4. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.
  5. Mieter und Fahrer haben das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.
  6. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Gepäck oder Güter, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.

B: Fahrzeugzustand, Betriebsmittel, Reparaturen

  1. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug fachgerecht und pfleglich zu behandeln, alle maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, die für die Benutzung vorgeschrieben sind zu beachten – regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, fällige Inspektionen zu beachten, den ausreichenden Motorölstand zu prüfen und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
  2. Mieter und Fahrer sind während des Mietzeitraumes verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand, dazu beachten Sie bitte auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay. Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand. Alle Fahrzeuge der Vermieterin sind Nichtraucherfahrzeuge.
  3. Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder des Betriebes des Fahrzeuges notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstatt bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 50 € beauftragen. Weitergehende Reparaturen sind ohne Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
  4. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben – der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung der Miete mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben wird die Vermieterin zusätzlich zum nachgetankten Kraftstoff eine Servicegebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung stellen. Soweit Fahrzeuge mit einem AdBlue-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Fahrzeug mit vollem AdBlue-Tank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug nach Beendigung der Mietverhältnisses mit vollem AdBlue-Tank zurückzugeben. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges mit einem nicht vollständig gefüllten AdBlue-Tank wird die Vermieterin zusätzlich zum nachgetankten AdBlue eine Servicegebühr in Höhe von 15,00 € berechnen.
  5. Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit AdBlue-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Betankung des AdBlue-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß-und Verwarngeldern, frei.

C: Reservierungen

  1. Reservierungen sind nur für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.
  2. Eine Änderung der Buchung ist bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von 20 € möglich. Eine Stornierung der Buchung ist bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Servicegebühr möglich. Wird das Fahrzeug innerhalb einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten Uhrzeit nicht abgeholt, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden sind.

D: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung

  1. Bei der Übergabe des Fahrzeuges muss der Mieter einen gültigen Personalausweis und der Fahrer einen gültigen Personalausweis, sowie eine zur Führung des Fahrzeuges erforderliche, im Inland gültige, Fahrerlaubnis vorlegen. Kann der Mieter bei der Übergabe des Fahrzeuges diese Dokumente nicht vorlegen, wird die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall sind Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. Für bestimmte Fahrzeuggruppen gelten darüber hinaus Beschränkungen hinsichtlich des Alters und der Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis.
  2. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, bzw. bei Firmenkunden, von den, durch die Firma benannten Fahrern geführt werden. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob der berechtigte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
  3. Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
  4. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
  5. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
  6. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
    • zu motorsportlichen Zwecken
    • zum Fahrsicherheitstraining
    • zur gewerblichen Personenbeförderung
    • zur Weitervermietung
    • zur Begehung von Straftaten
    • zum Transport von lebenden Tieren
    • für Fahrschulzwecke und Begleitetes Fahren
    • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
    • auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege oder Straßen, die nicht asphaltiert sind.
  7. Die Auslandsnutzung der Mietfahrzeuge ist grundsätzlich untersagt. Jede Auslandsfahrt bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Zuwiderhandlungen berechtigen dir Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Ersatzansprüche des Mieters sind in diesem Falle ausgeschlossen. Der Ersatz des Schadens, der der Vermieterin durch die Verletzung vorstehender Bestimmungen entsteht, bleibt davon unberührt.

E: Mietpreis

  1. Der Mietpreis setzt sich aus dem Basismietpreis und Sonderleistungen, wie Einweggebühren, Kosten für Betanken und Kraftstoff, Servicegebühren, Zubehör, Extras, Zustellungs- und Abholungskosten, zusammen. Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.
  2. Wenn das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, ist der Mieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. zur Bezahlung der Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Für die Zustellung und Abholung werden die dafür vereinbarten Zustellungs- und Abholungsgebühren berechnet.
  4. Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale von 150 € berechnet.
  5. Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel.
  6. Der komplette Mietpreis, einschließlich der Gebühren und Sonderleistungen ist grundsätzlich vor der Fahrzeugabholung zu entrichten. Rückerstattungen wegen verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.
  7. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters in elektronischer Form versandt werden. Sollte dem Mieter eine Rechnung nicht zugehen oder durch den Mieter nicht empfangen werden können, wird der Mieter die Vermieterin hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen, dann übersendet die Vermieterin die Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie.
  8. Zuzüglich zum Mietpreis ist vor der Fahrzeugabholung eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von mindestens 150,00 € zu entrichten. Eine Verzinsung der Sicherheitsleistung erfolgt nicht.
  9. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.

F: Haftpflicht Versicherung

  1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme von 100 Mio. € bei Personenschäden max. 15Mio.€ pro Person.
  2. Nicht versichert ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe – Gefahrgut.

G: Anzeigepflicht bei Unfällen, Diebstahl

  1. Der Mieter oder Fahrer hat nach jedem Unfall-, Diebstahl-, Brand-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei zu verständigen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeuges während der Mietzeit, die Vermieterin unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, dass zur Beschädigung geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dazu ist der Vordruck, der sich bei den Fahrzeugpapieren befindet, in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
  3. Der Mieter oder Fahrer haben alles zu tun, um das Schadenereignis aufzuklären, insbesondere haben sie die Fragen der Vermieterin zu dem Schadenereignis vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
  4. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

H: Haftung der Vermieterin

  1. Die Vermieterin haftet bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Vermieterin, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vermieterin haftet nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
  2. Für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden übernimmt die Vermieterin keine Haftung.

I: Haftung des Mieters

  1. Bei Mietvertragsverletzungen, Fahrzeugschäden und Fahrzeugverlust haftet der Mieter grundsätzlich nach den AGB. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  2. Bei Selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von min. 1000,- Euro pro Schadensfall. Die Schadenshöhe wird per Kostenvoranschlag oder DEKRA Gutachten ermittelt. Der Mieter kann die Selbstbeteiligung gegen Zahlung eines Entgeltes auf 500,- EUR pro Schadensfall begrenzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbegrenzung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Ausgenommen sind Schäden die durch Falschbetankung entstehen, in diesen Fällen ist der Mieter voll haftbar.
  3. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie für sämtliche Besitzstörungen. Für den Verwaltungsaufwand berechnet die Vermieterin für jede Anfrage 12,50 €.
  4. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
  5. Bei der Benutzung von mautpflichtigen Straßen hat der Mieter für die rechtzeitige Entrichtung der Mautgebühr zu sorgen.
  6. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer.
  7. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges.

J: Fahrzeugabholung / Fahrzeugrückgabe

  1. Stellt der Mieter/Fahrer bei der Fahrzeugabholung einen Mangel fest, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass dieser auf dem Mietvertrag vermerkt wird.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben.
  3. Mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit endet der Mietvertrag. § 545 BGB findet keine Anwendung.
  4. Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt keine Rückerstattung.
  5. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
  6. Bei verspäteter Rückgabe ist die Vermieterin berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen.
  7. Wird das Fahrzeug ohne Meldung nicht zurückgegeben, kann Anzeige erstattet werden.

K: Kündigung

  1. Aus wichtigem Grund kann die Vermieterin fristlos kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
    • Zahlungsverzug von mindestens 10 Bankarbeitstagen
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter
    • mangelnde Pflege oder unsachgemäßer Gebrauch des Fahrzeuges
    • Vorsätzliche Beschädigung oder Verschweigen eines Schadens
  2. Nach Kündigung ist das Fahrzeug samt Papieren und Schlüsseln unverzüglich herauszugeben.

L: Datenschutzklausel

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung genutzt.
  2. Unsere Fahrzeuge sind mit GPS ausgerüstet.

M: Allgemeine Bestimmungen

  1. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
  2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen gehen zugunsten oder zulasten des berechtigten Fahrers.
  3. Ergänzend gelten die Vorschriften des VVG und der AKB 95.

N: Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Mieter Kaufmann ist.
  2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Ende AGB Alex Autovermietung | Stand: 01.02.2016

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